Verheiratet
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen ab dem 1.1.1958)
Geschieden
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen ab dem 1.1.1958) sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, wenn auf der Personenstands-urkunde noch nicht vermerkt.
Verwitwet
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließungen ab dem 1.1.1958) sowie die Sterbeurkunde das Ehegatten, wenn auf der Personenstandsurkunde noch nicht vermerkt.
Darüber hinaus wird immer eine Todesbescheinigung des Arztes benötigt, der den Tod festgestellt hat (nur bei Sterbefällen zu Hause).
Rentennummern
Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
eventuell Grabdokumente (Urkunden über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)
Sofern vorhanden, der Personalausweis oder die Anmeldebestätigung.
Sollten einige Unterlagen nicht zur Verfügung stehen, können wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein |