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Zur Nachsorge gehört u.a. die sorgfältige Verwahrung der Dokumente, am besten in einem eigens dafür angelegten Ordner. Insbesondere Rechnungen und Gebührenbescheide sollten aufbewahrt werden, da sie steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Bei Erbengemeinschaften werden die Kosten anteilig verteilt.

Wenn es sich um eine Erdbestattung handelt, so kommt das Einebnen des Grabes sowie das Aufstellen des Grabsteins und der Einfassung hinzu. Dies gehört zur Arbeit eines Steinmetzes.

Haben Sie noch Fragen zur Nachsorge, so sprechen Sie uns jederzeit an!

 

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