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Der Totenschein ist die Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes.

Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen (Einsargung, Überführung, Krematorium, Beerdigung) wie auch für die Nachlassabwicklung.

 

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